Nach den Bestimmungen des Schweizer Hochsee-Schifffahrtsgesetzes ist es nicht gestattet, Kojencharter – also das gewerbliche Verkaufen einzelner Schlafplätze – auf einem unter Schweizer Flagge fahrenden Schiff anzubieten.
Der Grund dafür liegt in der rechtlichen Definition: Schweizer Hochseeschiffe dürfen nicht kommerziell als Charter- oder Kreuzfahrtschiffe betrieben werden. Stattdessen müssen sie im Rahmen eines Vereins oder einer ähnlichen nichtkommerziellen Organisation genutzt werden. Daher ist das Konzept der „Mitgliedschaft“ ein zentraler Bestandteil, um die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an Segeltörns oder Fahrten zu schaffen.
Durch die vorübergehende Mitgliedschaft im Verein wird sichergestellt, dass die Nutzung des Schiffes nicht als gewerblicher Charterbetrieb eingestuft wird, sondern im rechtlichen Rahmen eines gemeinschaftlichen Vereinszwecks bleibt. Das gewährleistet die Einhaltung aller schweizerischen Vorgaben und bietet gleichzeitig eine transparente und sichere Grundlage für alle Mitreisenden.